Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
zum Beherbergungsvertrag
a) Diese Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den allgemein verbindlichen Beherbergungsvertrag zur Vermietung von Unterkünften (Zimmern, Ferienwohnungen usw. somit der mietweise Überlassung von Zimmern zur Gästebeherbergung) sowie über sämtliche weitere für den Gast erbrachten Lieferungen und Leistungen zwischen der Pension Haus-Helga Verner Holz 2 in 33154 Salzkotten (nachfolgend "Pension" genannt) und seinen Gästen.
b) Eine einseitige Nutzungsänderung der angebotenen Lieferungen und Leistungen finden keine Anwendung, es sei denn sie werden von der Pension ausdrücklich schriftlich anerkannt.
§2 Abschluss des Beherbergungsvertrages
a) Mit der Buchungsanfrage bietet der Gast der Pension den Abschluss eines Beherbergungsvertrages oder des Vertrages über Lieferungen und Leistungen verbindlich an. Der Beherbergungsvertrag kommt durch eine mündliche oder schriftliche Bestätigung der Buchungsanfrage der Pension zustande.
b) Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Die Pension ist zur Bereitstellung der gebuchten Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum verpflichtet. Der Gast hat den den Unterkunftspreis wie vereinbart zu entrichten.
Vertragspartner sind die Pension und der Gast, nimmt ein dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er der Pension gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Der Gast muss sich in diesem Fall so behandeln lassen, als habe er von dem Besteller die Buchungsrelevanten Informationen, insbesondere die AGB's zur Kenntnis genommen.
§3 Reservierungen
a) Werden die Zimmer oder sonstige Lieferungen und Leistungen für den Gast reserviert, sind die Optionsdaten für beide Parteien bindend. Der Beherbergungsvertrag kommt im Falle der Reservierungen mit der schriftlichen Beauftragung
per E-Mail, Brief , WhatsApp oder durch Buchung des Portals der Pension oder sonstige entsprechende Portale zustande. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig kann die Pension ohne Rücksprache über die reservierten Zimmer frei verfügen.
b) Die Pension ist verpflichtet die gebuchte Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Wurde seitens der Pension die Buchungsanfrage bestimmter Zimmer nicht schriftlich bestätigt, hat der Gast kein Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
c) Der Gast verpflichtet sich der Hausordnung folge zu leisten.
d) Check-in 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr Check-out bis 11:00 Uhr Abweichende Vereinbarungen können abgesprochen werden
§4 Preise
a) Die von der Pension angegebene Preise sind Endpreise und schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes angegeben ist.
b) Sind zwischen den Abschluss des Beherbergungsvertrages und der Anreise des Gastes mindestens 4 Monate vergangen und erhöhen sich in diesem Zeitraum die gesetzlichen Mehrwertsteuer oder etwaige anfallenden lokalen Steuern und Abgaben, so ist die Pension berechtigt, die vereinbarten auf der Preisliste ausgewiesene Preise um den Betrag zu erhöhen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer oder die die etwaige lokale Steuern und Abgaben erhöhen.
c) Die Pension ist auch berechtigt, die vereinbarten Preise zu ändern, wenn der Gast nach Abschluss des Beherbergungsvertrages Änderungen der gebuchten Zimmer/Gäste der Lieferungen und Leistungen der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension bei der Verringerung der vereinbarten Leistungen dem zustimmt. Wünscht der Gast eine Verringerung der Anzahl gebuchten Zimmer, der Lieferungen und der Leistungen der Pension oder der Aufenthaltsdauer des Gastes, so kann die Pension die Zustimmung davon abhängig machen, das sich der Preis für Zimmer oder Leistungen erhöht.
§5 Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind die gesamten gebuchten Beherbergungsleistungen der Pension, vor der Anreise an die Pension zu zahlen.
Rechnungen der Pension sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, mit Zugang der Rechnung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§6 Rücktritt/ Stornierung seitens Gast/ Besteller
a) Ein einseitiger kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn dieser die gebuchte Unterkunft aus Gründen, die in seiner Risikosphäre liegen, nicht nutzen kann. Ausnahme: höhere Gewalt. Ein Rücktritt des Vertrages bedarf der schriftlicher Form.
b) Bei Rücktritt vom Vertrag seitens des Gastes, werden folgende Stornierungsgebühren durch die Pension in Rechnung gestellt.
Erklärt der Gast den Rücktritt innerhalb eines Zeitraumes von weniger als sieben Tagen vor der Anreise oder nimmt die vereinbarte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes oder dessen Bestellers, zur Zahlung des Gesamtpreises der Buchung grundsätzlich bestehen.
Der vereinbarte Preis entspricht dem, in der elektronisch übermittelten Reservierungsbestätigung oder erhaltenen Rechnung aufgeführten Gesamtpreis. Die Stornierungsgebühren sind mit Zugang des Rücktritts fällig.
c) Beendet der Gast vorzeitig den Beherbergungsvertrag, bleibt der Anspruch der Pension auf dem Gesamtpreis der Buchung davon unberührt. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass die Pension aufgrund des von ihm erklärten Rücktritts keinen Schaden oder einen niedrigeren Schaden als die geforderte Entschädigungspauschale hatte.
§7 Rücktritt/Stornierung seitens der Pension
a) Die Pension ist berechtigt , von dem Beherbergungsvertrag insbesondere dann zurückzutreten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
b) Die Pension hat den Gast unverzüglich von der Ausübung des Rücktrittsrechts aus wichtigem Grund in schriftlicher Form zu informieren. In den genannten Vorfällen, hat der Gast/ Besteller kein Anspruch auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen.
§8 Zusätzliche Kosten/Beschädigungen
a) Die Unterkunft ist vor der Abreise in einem einwandfreien Zustand zu übergeben. Der Gast hat Sorge zu tragen, dass sämtliche Gegenstände, die Unterkunft selbst und alle von der Pension Verfügung gestellten Produkte in einem einwandfreien Zustand hinterlassen werden. Dies gilt insbesondere für Einrichtungsgegenstände z.B. Möbel, TV , Spiegel, das Zimmer und die ganze Wohnung selbst z.B. Fliesen, Böden ,Türen, Wände, Fenster, Gardinen und Lampen usw. als auch alle benutzten Gegenstände, die zum Eigentum der Pension gehören. Sämtliche von der Pension zur Verfügung gestellten Gegenstände z.B. die komplette Kücheneinrichtung, Töpfe, Elektrogeräte u.s.w. des weiteren auch die zur Verfügung gestellten Handtücher und Bettwäsche.
b) Bei zusätzlich anfallenden Aufwände, neben der von der Pension erbrachten Standardleistungen, welche durch den Gast verursacht wurden z.B. erhöhte Reinigungsleistungen durch erhöhte Verschmutzung, unangemessene Nutzung von Material, wie etwa Handtücher, Bettwäsche, Toilettenpapier usw., so werden diese dem Gast in Rechnung gestellt. Die Berechnungsgrundlage für diese Leistungen/Materialien bilden sowohl Preislisten der Zulieferer (Handtücher, Bettwäsche) als auch der Vergleich zur herkömmlich erbrachten Leistung. Im Falle von extremer Verschmutzung behält sich die Pension vor, eine Reinigungsfirma zu beauftragen und diese Kosten dem Gast/Besteller in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
c) Das Rauchen in der Pension ist nicht gestattet. Sollte ein Gast in der Pension rauchen, so ist die Pension berechtigt, den Gast des Hauses zu verweisen. Des weiteren ist die Pension berechtigt ,von dem Gast eine Erstattung für den dadurch entstandenen Schaden zu verlangen. Ohne gesonderten Nachweis steht der Pension eine Entschädigung für die Kosten der Sonderreinigung zu. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, das der Pension ein geringerer Schaden entstanden ist.
§9 Kündigung durch die Pension
Die Pension ist berechtigt die Beherbergungsverträge mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechts zu verweisen. Falls der Gast Bewohner, Nachbarn, Passanten belästigt oder wiederholt stört oder gefährdet oder in Verdacht von Straftaten steht. Insbesondere wiederholte Zuwiderhandlungen des Gastes gegen Vorschriften aus diesen AGB's oder der ausgehängten Hausordnung. Bei Beschädigung, Beschmutzung oder bei Diebstahl von Pensionseigentum oder Eigentum anderer Gäste berechtig die Pension zu sofortiger Kündigung. Die gilt auch wenn der Gast das Zimmer oder andere Räume zu einem anderen als den vereinbarten Zweck verwendet. In diesem Fall ist der Gast zum Schadensersatz und zur Bezahlung der bereits in Anspruch genommen Beherbergung und der noch nicht in Anspruch genommen Beherbergung gemäß den Stornierungsregelungen verpflichtet.
§10 Haftung
a) Bei Verlust des Zimmerschlüssels oder einen Schlüssel für den Hauseingang, ist die Pension berechtigt, ohne gesonderten Nachweis von den dem Gast eine Entschädigung für die Kosten des Austauschen
der Schlösser in der Höhe einer Pauschale von 50,00 Euro zu verlangen. Der Gast ist verpflichtet den Verlust eines Schlüssel der Pension unverzüglich anzuzeigen.
b) Sollten Störungen oder Mängel der Pension auftreten, wird sich die Pension umgehend um Abhilfe bemühen. Unterlässt der Gast schuldhaft, der Pension auf einen Mangel hinzuweisen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vereinten vertraglichen Gesamtpreis nicht ein.
c) Die Pension haftet nicht für Schäden an abgestellten Fahrzeugen des Gastes, es kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande, da eine Überwachungspflicht nicht besteht.
d) Die Pension übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder Sachschäden am Eigentum des Gastes.
§11 Schlussbestimmungen
a) Änderungen oder Ergänzungen des Beherbergungsvertrages, der Annahme der Buchungsanfragen oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen durch den Gast/ Bestellers sind unzulässig.
b) sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Abschluss von Beherbergungsverträgen ungültig sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr nahe kommende gesetzliche Vorschrift.
Salzkotten, den 15.02.2024
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